Wer mit der Bahn, der U-Bahn oder Straßenbahn fahren möchte, kann dies gerne tun und niemand hat normalerweise etwas dagegen, er muss nur eins – ein Ticket lösen. Wer während der Fahrt bei einer Fahrscheinkontrolle ohne gültiges Ticket erwischt wird, muss eine Strafe zahlen und zwar das sogenannte „erhöhte Beförderungsentgelt“. Dieses wurde in Deutschland zum 1. Juli 2015 nach zwölf Jahren erstmals wieder erhöht. Danach haben Schwarzfahrer statt der bisherigen 40 Euro von nun an 60 Euro zu zahlen.
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Ohne Fahrschein in der Bahn – Schwarzfahren in Deutschland und anderswo
Kategorie: Rund ums Reisen | Tags: Bahn, Bahnreisen, Bahnticket, Deutsche Bahn, Reisen mit der Bahn, Schwarzfahren, Straßenbahn, U-Bahn