Wer mit seinem Hund in den Urlaub fährt, sollte die Reise gut vorbereiten, vor allem sollte man sich vorher gründlich informieren. Mit dem Vierbeiner ins Ausland zu reisen, ist sicherlich mit größeren Aufwendungen und Vorbereitungen verbunden, als wenn man seinen Urlaub in Deutschland verbringt.
Aber auch wer hier über „Bundesland-Grenzen“ reist, sollte einiges bedenken, worüber man sich in erster Linie gar keine Gedanken macht – man bleibt ja im eigenen Land. Allerdings gelten auch hier überall andere Regeln, was besonders die Leinenpflicht betrifft.
Leinenpflicht für Hunde ist überall anders geregelt
Im Urlaub mit Hund ist man sicher oft draußen – ab in die Natur, die Bewegung an frischer Luft tut Mensch und Tier gut. Man geht spazieren oder wandern und macht den Hund von der Leine los, damit er sich frei bewegen kann. Man kennt sein Tier ja schließlich, weiß wie es in verschiedenen Situationen reagiert und das es aufs Wort hört, wenn es nötig ist.
So weit, so gut – allerdings muß man hier sagen:
Fremde (Bundes-)Länder, fremde Sitten! Hunde frei laufen zu lassen ist nämlich nicht in allen Teilen Deutschlands erlaubt, in einigen Bundesländern müssen Hunde ständig an der Leine geführt werden. Das strengste Hundegesetz gibt es in Hamburg, hier besteht eine ständige Anleinpflicht. In Bayern oder Sachsen sieht das ganz anders aus, denn hier wird kaum etwas vorgeschrieben.
Auf jeden Fall sollte man sich an seinem Urlaubsort oder Ausflugsziel genau nach den geltenden Bestimmungen erkundigen und diese auch unbedingt einhalten. Verstöße dagegen können sehr teuer werden und unter Umständen mit bis zu 50.000 Euro Strafe belegt werden! Und das Geld kann man wahrlich auch besser investieren, beispielsweise in den nächsten Urlaub …
Ob nun mit oder ohne Leine – auf eines sollten Hundehalter nicht verzichten, schon gar nicht, wenn sie ihr Tier mit in den Urlaub nehmen: auf eine gute Tierhalterhaftpflichtversicherung.
Bildquelle:
© falkjohann – Fotolia.com
Reisen mit Hund – Anleinen oder frei laufen lassen ?,