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Reisen mit dem Flugzeug – Fluggastrechte in der EU bleiben vorerst unverändert



Flugreisende können sich freuen, zumindest vorläufig: Wie die EU-Kommission plante, sollten die Rechte der Fluggäste neu geregelt werden. Die zuständigen Minister der 28 EU-Länder sollten am Donnerstag die neuen Bestimmungen absegnen. Allerdings wird es wohl nicht dazu kommen.

Die angedachten Änderungen hätten die Rechte der Fluggäste eingeschränkt und ihre Lage bei Flugverspätungen und Flugannullierungen massiv verschlechtert. Bisher war keine Einigung der Verkehrs- und Justizminister der Union über eine gemeinsame Position möglich, deshalb wird man sich wohl nur über den momentanen Stand der Verhandlungen informieren. Von vielen Regierungen wird die geplante Verschlechterung der Fluggastrechte abgelehnt, so auch von Deutschlands Justiz- und Verbraucherminister Heiko Maas.

Flugreisen: Fluggastrechte im Luftverkehr

Deshalb wird die geplante Verabschiedung der neuen Regelungen vorerst verschoben. Aus dem Verbraucherministerium heißt es dazu, dass während der jetzigen griechischen Ratspräsidentschaft die Pläne nicht mehr durchgesetzt werden könnten und auch Italien, das in der zweiten Jahreshälfte die Ratspräsidentschaft übernimmt, ist zögerlich, um das Thema noch einmal anzugehen.

Mit den neuen Regelungen wäre es vermutlich für Flugpassagiere viel schwerer geworden, Entschädigungen durchzusetzen und die Fluggesellschaften zum zahlen zu bewegen. Kommt es bei einer Flugstrecke bis zu 3500 Kilometern zu Verspätungen von mindestens drei Stunden, können Passagiere eine Entschädigung verlangen. Nach den geplanten neuen Regeln wäre dies erst ab einer Verspätung von mindestens fünf Stunden möglich. Bisher gilt außerdem, dass Fluggästen bei kurzfristigem Annullieren und Umbuchen von Flügen bereits ab zwei Stunden eine Entschädigung zusteht.

Davon freigestellt sind Fluggesellschaften nur dann, wenn außergewöhnliche Umstände wie Naturkatastrophen, etwa Stürme oder Vulkanausbrüche, oder auch Streiks von Fluglotsen zu den Verspätungen geführt haben. Die EU-Kommission wollte durchsetzen, dass Airlines auch dann von der Haftung freigestellt werden, wenn kurzfristig auftretende technische Defekte zu den Verspätungen führen.

Nach Einschätzung von Experten hätte die geplante Lockerung der Bestimmungen dazu geführt, dass die Zahl der Fälle, bei denen Passagiere in Abhängigkeit von der Flugstrecke eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro bekommen, von rund 15.000 im Jahr auf rund 4.000 gesunken wäre. Dies hätte wiederum eine Entlastung der Fluggesellschaften um bis zu drei Milliarden Euro zur Folge. Damit wollte die EU-Kommission den Fluggesellschaften der EU, die unter wachsendem Druck von Airlines aus Asien und dem persischen Golf stehen, eine Art „Subvention“ zukommen lassen. In diesem Zusammenhang gibt es Befürchtungen, dass die Entschädigungen für Flugverspätungen zu höheren Ticketpreisen führen, offen ist allerdings, ob es den Fluggesellschaften gelingt, höhere Kosten einfach an die Kunden weiterzureichen.

 
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