Das aktuelle Reise-Zitat von heute - Samstag, 23. November 2024


Reisetipps bei MyHolidayNet.de
Man muss sich spätestens zwischen Weihnachten
und Silvester auf die nächste Sommerreise
freuen können, oder man wird nie des ganzen
Reisezaubers teilhaftig werden. Der echte
Reisekünstler wird immer ein wenig traurig,
wenn er sich in den Ferienzug setzt, und zwar,
weil er nun gezwungen ist, das Vorauserlebte
mit seiner ordinären Wirklichkeit zu vergleichen.
Sigmund Graff,
Vom Baum der Erkenntnis

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Niemand darf aus dem Urlaub geholt werden



Man liegt am Strand in der Sonne, die Palmen wiegen sich im Wind, das Meer rauscht, eine leichte Brise bringt etwas angenehme Kühlung. Plötzlich klingelt das Handy, der Chef ist dran, der Urlaub ist zu Ende…  Man erwacht, schreckt hoch und ist doch gleich wieder beruhigt – es war nur ein Traum. Man kann sich beruhigt wieder zurücklehnen, denn Arbeitnehmer müssen auch in einer Notsituation der Firma ihren Urlaub nicht abbrechen.

Anruf von der Firma im JahresurlaubWie Fachanwälte für Arbeitsrecht betonten, darf der Chef seine Mitarbeiter unter keinen Umständen zurück an den Arbeitsplatz holen. Und das gilt nicht nur in dem Fall, wenn der Urlaub bereits angetreten ist. Auch dann, wenn der Urlaub beispielsweise für den nächsten Monat bereits genehmigt wurde, darf das nicht einfach so rückgängig gemacht werden.

Vielmehr gilt, wenn der Urlaub einmal festgelegt und genehmigt ist, dann gilt das auch. Die Praxis dagegen sieht oft anders aus. Arbeitnehmer kommen wenn Not am Mann ist oft zurück in die Firma. Arbeitgeber erwarten das in der Regel und in erster Linie von Führungskräften, dass der Urlaub unter Umständen auch schon mal mittendrin abgebrochen wird, wenn sie im Betrieb dringend gebraucht werden. 

Bei vorzeitiger Rückkehr trägt Betrieb die Kosten

In solchen Fällen haben Arbeitnehmer gute Karten, um mit ihrem Chef zu verhandeln, wenn es um solche Fragen geht wie: Wann kann ich den verpassten Urlaub stattdessen bekommen? Erhalte ich andere Extras für die entgangenen Ferientage und die fehlende Erholung? Was ist mit einer bereits gebuchten Reise – werden die Stornierungskosten der Pauschalreise von der Firma übernommen ?

Aber egal wie gut der Arbeitnehmer auch verhandelt und was dabei für ihn herausspringt, einen Urlaub abzubrechen ist immer unschön. Auch die Aussicht, den Urlaub später nachholen zu können, ist eigentlich kein angemessener Ausgleich. Arbeitnehmer mit schulpflichtigen Kindern, die für die Urlaubsreise mit der Familie auf die Schulferien angewiesen sind, bringen dann ein besonders großes Opfer. Da sich der Urlaub in diesen Fällen auch nicht so einfach verschieben lässt, sollte dies vonseiten der Firma auch entsprechend gewürdigt und anerkannt werden.

 

 

 

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