Am 8. Juni 2007 hat der Bundesrat das bereits vom Bundestag verabschiedete Pass-Gesetz gebilligt.
Darin ist festgeschrieben, dass in allen neuen Reisepässen , die ab November 2007 ausgegeben werden, neben dem digitalen Passfoto auch die Fingerabdrücke des Passinhabers elektronisch gespeichert werden. Die Fingerabdrücke werden dabei ausschließlich auf dem Chip des elektronischen Reisepasses gespeichert. Sie werden weder bei den Passbehörden noch in zentralen Datenbank erfasst und gespeichert. Anders dagegen verhält es sich mit den elektronisch gespeicherten Passfotos. Diese können zukünftig von der Polizei online bei den Meldeämtern eingesehen werden.
Wer einen gültigen Reisepass besitzt, muß sich vorerst keine Gedanken machen. Es besteht keine Pflicht, diesen sofort in einen neuen Pass umzutauschen. Vorhandene Reisepässe bleiben gültig bis zu ihrem Ablaufdatum, erst dann ist ein neuer fällig.
Für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist, wie lange er noch gültig sein muß, ob sie ein Visum benötigen und vieles mehr – finden Sie in den Reiseinformationen vom Auswärtigen Amt.
Auslandsreisen - Fingerabdrücke in neuen Reisepässen,