Wie in jedem Jahr so werden auch in diesem Jahr im Sommer zur Hauptreise- und Ferienzeit Familien mit Kindern in dern Urlaub aufbrechen. Bei Reisen ins Ausland gehören aber im Sommer 2012 nicht nur Sachen und Spielzeug in das Reisegepäck, sondern auch eigene Reisedokumente für die Kinder.
Bisher war es üblich und zulässig, dass die Kinder mit bei den Eltern im Reisepass eingetragen wurden und so alles für den Grenzübertritt bei einer Auslandsreise in Ordnung war. Das wird sich in diesem Jahr grundlegend ändern.
Wie das Bundesinnenministerium in Berlin informiert, ergeben sich aufgrund europäischer Vorgaben, die jetzt von Deutschland umgesetzt werden, Änderungen im deutschen Passrecht. Diese treten am 26. Juni 2012 in Kraft. Reisen eltern mit ihren Kindern danach ins Ausland, dürfen die Kinder ohne eigene Reisedokumente die Landesgrenze nicht mehr überschreiten. Ein Eintrag in den Reisepass der Eltern wird dann nicht mehr anerkannt.
Das Prinzip „eine Person – ein Pass“ ist in der EU-Passverordnung verankert und zwar aus Sicherheitsgründen. Das bringt es mit sich,. dass nach dieser Verordnung nicht mehr mehrere Leute mit einem Pass ins Ausland reisen können, so wie das bislang bei Eltern und Kindern der Fall war. Dabei gibt es für die Kinder keine Altersgrenze nach unten, die neuen Regelungen gelten auch schon für Babys. Dabei ist es vom Reiseziel abhängig, welche Papiere für die Kinder ausgestellt werden müssen. Bei einer Reise oder einem Urlaub in einem Land der Europäischen Union reicht ein Personalausweis, bei Fernreisen ist dagegen eine Reisepass erforderlich. Deshalb sind als Reisedokumente für Kinder Kindereisepässe, Reisepässe oder Personalausweise erhältlich. Das Bundesinnenministerium rät Eltern mit Kindern und geplantem Auslandsurlaub sich rechtzeitig vor Reisebeginn nach den erforderlichen Dokumenten für ihre Kinder bei den zuständigen Passbehörden zu informieren und diese zu beantragen.
Für die Reisepässe der Eltern gilt trotz des ab 26. Juni 2012 ungültigen Eintrags der Kinder eine uneingeschränkte Gültigkeit, so dass für die Eltern bis zum Ende der zehnjährigen Gültigkeitsdauer von Reisepässen kein neues Dokument ausgestellt werden muß.
Kinder brauchen einen eigenen Reisepass,