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Chipkarte für medizinische Notfälle im Ausland



Niemand wird gern krank, im Urlaub schon gar nicht, will man doch die schönsten Wochen des Jahres genießen und nicht die Zeit beim Arzt vertrödeln. Und doch kann es jeden im Urlaub erwischen: eine Erkältung, ein verdorbener Magen oder gar ein Unfall.

Bei einer Erkrankung im Urlaub gelten europaweit einheitliche Regeln bei medizinischer Hilfe. Die Europäische Krankenversicherungskarte garantiert nach den Angaben der Europäischen Kommission in Brüssel die medizinische Notfallversorgung in 31 Ländern Europas. Zu diesen Ländern zählen neben alle Ländern der EU auch die Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island. Die Karte, die europaweit einheitlich gestaltet ist, wird von jedem Land in der jeweiligen Landessprache ausgestellt.

Hintergrund ist dabei, dass das medizinische Personal die Angaben der Karte auch ohne Kenntnis der entsprechenden Sprache verstehen kann. Mit der Karte wird gewährleitet, dass ein gesetzlich Krankenversicherter im Ausland dieselbe medizinische Versorgung erhält wie ein inländischer Patient, wobei die Behandlungskosten ganz oder teilweise von der eigenen Krankenkasse übernommen werden.

In einigen Ländern muß der Patient die Kosten für den Arztbesuch allerdings vor Ort im voraus bezahlen und erhält dann zu Hause eine Rückerstattung von der Krankenkasse. Das ist zum Beispiel in Frankreich und Belgien der Fall.

Wie man die Karte beantragt, kann man bei seiner Krankenkasse erfragen. Bei manchen Kassen wird die Rückseite der normalen Chipkarte bereits dafür genutzt. Die Karte kann allerdings nur im Rahmen der öffentlichen Gesundheitsversorgung, nicht aber in Privatkliniken genutzt werden.

Zu beachten ist weiterhin, dass sie nicht die herkömmliche Auslandsversicherung für Zusatzleistungen wie z. Bsp. Bergungs- und Rücktransportkosten ersetzt, zu der bei allen Auslandsreisen dringend geraten wird.

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erstellt am: 11.09.2008 von:
Kategorien: Reiseversicherung
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