Was tun als Flugpassagier, wenn der Flug gestrichen wird und man bleibt einen Tag auf dem Flughafen in New York hängen? Wenn der Flug überbucht ist? Wenn das Reisegepäck nicht am Urlaubsort ankommt? Oder wenn beispielsweise ein Flug umgeleitet wird und man hat zehn Stunden Verspätung? Dann muß man sich als Reisender zur Schadensregulierung mit seiner Fluggesellschaft auseinandersetzen, um wenigstens eine Entschädigung zu erhalten. Wenn es zu keiner Einigung kommt, endeten solche Streitfälle oftmals vor Gericht. Bisher war das jedenfalls so.
Wenn bei der Flugreise etwas schiefgeht
Seit heute, dem 1. November 2013, haben es Flugreisende deutlich leichter, ihre Interessen und Rechte durchzusetzen. Für Airline-Kunden gibt es jetzt einen gesetzlichen Anspruch auf eine außergerichtliche Einigung für Schadensersatzansprüche bis zu einer Höhe von 5000,- Euro die ab heute entstehen. Und zwar können sie sich dafür an die Schlichtungsstelle des öffentlichen Personenverkehrs (SÖP) wenden. Hier werden Kunden beraten, die sich mit ihren Ansprüchen bei Reiseunternehmen nicht durchsetzen können. In der Regel führt dies dazu, dass eine außergerichtliche Schlichtung zwischen den Kunden und den Unternehmen zustande kommt.
Voraussetzung ist, das Flugpassagiere sich zunächst mit ihren Beschwerden direkt an die Airline wenden, um eine Klärung herbeizuführen. Reagiert die Fluggesellschaft nicht innerhalb von zwei Monaten oder lehnt sie die Ansprüche ab, kann die SÖP zur Schlichtung eingeschaltet werden. Und diese Schlichtung ist für den Kunden in jedem Fall kostenlos.
Airlines kooperieren künftig mit Schlichtungsstelle
Bis jetzt waren es Eisenbahnen, Busunternehmen und Schifffahrtsunternehmen, die der SÖP angehörten. Und eine einzige Fluggesellschaft – Billigflieger Ryanair ist bereits seit längerem Mitglied der vor drei Jahren neu organisierten Schlichtungsstelle. Ab heute werden alle großen deutschen Airlines von Lufthansa bis Tuifly der Schlichtungsstelle beitreten. Der Verband der mehr als 100 ausländischen Airlines, die in Deutschland tätig sind, empfiehlt seinen Mitgliedern ebenfalls einen Beitritt zur SÖP. Bei der Schlichtungsstelle geht man davon aus, dass durch den Beitritt der Airlines die Anzahl der Schlichtungsstelle deutlich zunehmen wird.
Weitere Informationen und Kontakt zur Schlichtungsstelle unter:Â www.soep-online.de
Hilfe für Fluggäste bei Streitigkeiten mit der Fluggesellschaft,