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Eigene Reisedokumente für Kinder bei Auslandsreisen



Seit 26. Juni 2012 ist die Neuregelung für Reisedokumente bei Auslandsreisen mit Kindern in Kraft. Danach ist es nicht mehr möglich, mit einer Eintragung im Reisepass der Eltern die Grenzen zu passieren – jedes Kind braucht bei Auslandsreisen eigene Dokumente. Bereits seit fünf Jahren werden Kinder in Deutschland schon nicht mehr in die Reisepässe ihrer Eltern eingetragen. Der Reisepass der Eltern behält aber ungeachtet der neuen Regelungen auch mit dem Eintrag von Kindern die volle Gültigkeit.

Wenn die Kinder noch keine eigenen Reisedokumente besitzen und in der nächsten Zeit ein Auslandsurlaub geplant ist, sollte man keine Zeit verlieren und im zuständigen Bürgeramt einen neuen Kinderreisepass oder einen Personalausweis beantragen.  Der Kinderreisepass als Nachfolger des früheren Kinderausweises muß zwingend ein Lichtbild enthalten. Ein Passbild ist also auch schon für Neugeborene unerlässlich. Er kostet 13 Euro, gilt für Jungen und Mädchen bis zum 12. Lebensjahr und ist innerhalb dieser Zeit für sechs Jahre lang gültig, wobei er einmal verlängert werden kann. In dem Fall stört es auch nicht, wenn sechsjährige Kinder noch das Bild im Pass haben, das sie als Säugling zeigt.  Von der Beantragung bis zur Fertigstellung können in der Regel drei bis vier Wochen vergehen.

Kinderreisepass für Kinder bei AuslandsreisenReicht das bis zum Reisebeginn nicht aus, so kann in dringenden Fällen auch ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Dieses Dokument ist ein Jahr lang gültig und wird bei Vorlage aller notwendigen Unterlagen sofort ausgestellt. Der Preis dafür ist 26 Euro. Um die Dringlichkeit deutlich zu machen, kann man Reiseunterlagen oder Flugtickets vorlegen.

Bei Reisen, die ausschließlich in die Europäische Union führen, reicht ein normaler Personalausweis aus. Dieser kostet allerdings mit 22,80 Euro für Personen unter 24 Jahren deutlich mehr als ein Kinderreisepass. Für Kinder ist der Personalausweis ebenfalls nur sechs Jahre lang gültig.

Die nötigen Unterlagen für die erstmalige Beantragung sind bei beiden Dokumenten gleich: Es wird die Geburtsurkunde und ein aktuelles biometrisches Passbild des Kindes benötigt. Das Passbild muß einige Mindestanforderungen erfüllen – so muß der Kopf des Kindes gerade und die Augen geöffnet sein. Wichtig ist, dass das Kind eindeutig zu erkennen ist.
Weiterhin muß der Personalausweis oder der Reisepass des Partners und eine Einverständniserklärung des anderen Elternteils vorliegen. Ansonsten müssen beide Eltern gemeinsam mit dem Kind bei der Beantragung zugegen sein. Damit beispielsweise bei Sorgerechtsstreitigkeiten nicht ein Elternteil mit dem Kind ins Ausland verschwinden kann, dürfen Eltern nur gemeinsam einen Kinderreisepass beantragen. Wenn ein Elternteil das alleinige Sorgerecht besitzt, dann ist die Sorgerechtserklärung vorzulegen.

Besitzt ihr Kind ein eigenes Reisedokument, so ist es damit berechtigt, die Grenze zu überschreiten, aber es bedeutet noch nicht, dass es nur mit dem Kinderreisepass auch in alle Länder einreisen darf. Viele Länder verlangen für die Einreise zusätzlich ein Visum. Es ist deshalb ratsam, sich rechtzeitig nach den Einreisebestimmungen für sein Urlaubsland zu erkundigen und auch für die Länder, durch die man gegebenenfalls einfach nur hindurchreist.

Sind die Kinder älter als zwölf Jahre, müssen sie für Auslandsreisen einen normalen Reisepass besitzen, bei Reisen innerhalb der EU einen Personalausweis. Für Personen bis zu einem Alter von 24 Jahren ist der Reisepass sechs Jahre gültig. Er kostet 37,50 Euro. Auf freiwilliger Basis ist es möglich, sowohl beim Personalausweis als auch beim Reisepass seine Fingerabdrücke speichern zu lassen.

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